AGB

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(09.11.2023)

 

1. Geltungsbereich. 2

2. Kundenkreis. 2

3. Leistungsgegenstand. 3

4. Vertragsabschluss. 3

5. Preise und Zahlungsmodalitäten. 4

6. Laufzeit und Kündigung. 6

7. Rücktritt vom Vertrag. 6

8. Gewährleistung und Zusicherungen. 7

9. Verfügbarkeit 8

10. Haftungsbeschränkung. 9

11. Schad- und Klagloshaltung. 10

12. Höhere Gewalt 11

13. Geistiges Eigentum.. 11

14. Vertraulichkeit 11

15. Datenschutz. 11

16. Schlussbestimmungen. 13

17. Anhang: Widerrufserklärung für Verbraucher. 13

 

 

 

 

 

 

 


 

1.       Geltungsbereich

1.1.     Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der TIME2WIN GmbH (im Folgenden „TIME2WIN“) und dem Kunden für alle Geschäfte, die auf welche Art auch immer – sei es unter Anwesenden, im Fernabsatz oder auf sonstigem Wege, insbesondere über die Webauftritte der TIME2WIN (www.time2win.at) und allenfalls darin eingerichteten Webshops – getätigt werden und wurden. Die Webseite der TIME2WIN ist auf Benutzer im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ausgerichtet.

1.2.     Insbesondere sind dies

a.       die Geschäftsbeziehungen zu den Veranstaltern und

b.       die Abwicklung der Anmeldung zu diesen Veranstaltungen für die Teilnehmer.

 

In jenen Bereichen, die für beide Verhältnisse gleichermaßen Geltung haben, werden Veranstalter und Teilnehmer gleichermaßen als „Kunde“ bezeichnet.

1.3.     Verhältnis zum Teilnehmer

TIME2WIN tritt betreffend die jeweilige Veranstaltungsteilnahme in keinerlei Vertragsbeziehung mit dem Teilnehmer, sondern führt lediglich die Administration der Anmeldungen und die Zeitnehmung im Auftrag des Veranstalters durch. Hinsichtlich des Teilnehmers verstehen sich die gegenständlichen AGB vielmehr als Buchungsbedingungen und beschränkten sich auf die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Administration bzw Weiterleitung der Anmeldungen und gegebenenfalls Zahlungen.

1.4.     Diese AGB gelten ausschließlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit der Abgabe einer Buchung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten auch für künftige Buchungen des Kunden, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5.     Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2.       Kundenkreis

2.1.     Wir bieten unsere Leistungen und erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich an Veranstalter, deren Wohnsitz oder Unternehmenssitz im EWR liegt, für alle Teilnehmer unabhängig vom Wohnsitz.

2.2.     Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher oder Unternehmer. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche und juristische Personen, bei denen der Zweck der Buchung nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder vorberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen.

2.3.     Die Veranstalter, insb. Sportvereine, werden darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Veranstaltungen . auch mit Dritten als Teilnehmer (Nicht-Vereinsmitglieder) eine Unternehmereigenschaft iSd § 1 KSchG und des § 1 UGB erfüllen kann, weshalb der Veranstalter im Bezug auf das Rechtsgeschäft zu uns als Unternehmer angesehen werden kann.

3.       Leistungsgegenstand

3.1.     TIME2WIN bietet Veranstaltern und Teilnehmern die digitalisierte Anmelde-Verwaltung, Zeitnehmung und Ergebnisveröffentlichung der von den Veranstaltern organisierten und durchgeführten Veranstaltungen, für die sich die Teilnehmer anmelden können. Insbesondere sind dies folgende Tätigkeiten:

a.       Online-Anmeldung

b.       Zahlungsabwicklung der Anmeldegebühr

c.        Veröffentlichung von Starter- und Ergebnislisten

d.       Bereitstellung eines WebShop-Moduls für den Veranstalter zum Verkauf an dessen Teilnehmer

3.2.     Sämtliche Angebote von TIME2WIN sind bis zur Vertragsunterzeichnung unverbindlich; insbesondere stellt die Präsentation der Tätigkeiten und Angebote auf dem Webauftritt oder im Webshop kein bindendes Angebot von TIME2WIN dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu legen. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf.

3.3.     Ist auch die Zeitnehmung Gegenstand der Beauftragung, stellt TIME2WIN die dafür notwendigen Materialien (Chips, Startnummern, Messtationen, etc) zur Verfügung.

3.4.     Der exakte Umfang des Leistungsgegenstandes von TIME2WIN ergibt sich aus dem Hauptvertrag. Der Kunde ist verpflichtet, TIME2WIN Zugang zu ihren Informationen, ihrem Eigentum und ihrem Personal zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der beauftragten Dienstleistungen notwendig ist.

4.       Vertragsabschluss

4.1.     Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für eine wirksame Bestellung die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Die für den Kunden handelnden Personen haben das 18. Lebensjahr vollendet. Der Kunde sichert weiters zu, dass die den Bestellvorgang startenden und abschließenden Personen die ausreichenden Berechtigungen bzw. Vollmachten dazu haben.

4.2.     Vertragsabschluss mit dem Veranstalter

Ein Vertragsabschluss zwischen TIME2WIN und den Veranstaltern erfolgt über gesonderte (allenfalls auch elektronische) Kontaktaufnahme des Veranstalters zu TIME2WIN, nicht jedoch automatisiert über die Webseite. Die Entgegennahme der Anmeldungen der Teilnehmer für die Veranstaltungen erfolgt ebenso im Namen des Veranstalters wie die Durchführung der Zahlungsabwicklung der Anmeldegebühr. Letzere auch auf Rechnung des Veranstalters.

Mit der Vertragsunterzeichnung stellt der Veranstalter ein Angebot an TIME2WIN, dass innerhalb von drei Werktagen nach Eingang angenommen werden kann. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung des gegengezeichneten Vertrages per E-Mail von TIME2WIN an den Veranstalter. Wird durch TIME2WIN innerhalb der oben festgelegten Frist keine Bestätigung an den Veranstalter abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Veranstalters abgelaufen.

Mit dem Abschluss des Vertrages und Annahme der AGB stimmt der Veranstalter auch den AGB von TIME2WIN gegenüber den Teilnehmern, insbesondere der skizzierten Vorgehensweise und den enthaltenen Rechten und Pflichten zu.

Der Vertragstext wird von TIME2WIN gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

 

4.3.     Erklärungen gegenüber dem Teilnehmer

TIME2WIN ist in keinem Fall Veranstalter von irgendwelchen Veranstaltungen, agiert auch nicht als Vermittler oder Zwischenhändler oder tritt sonst in Vertragsbeziehung mit dem Teilnehmer, sondern führt lediglich die Administration der Anmeldungen und die Zeitnehmung im Auftrag des Veranstalters durch.

TIME2WIN ist namens und auftrags des Veranstalters berechtigt, eine Anmeldung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei TIME2WIN für den Veranstalter anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail. Für die Zustellbarkeit an die genannte E-Mail-Adresse hat der Empfänger zu sorgen. E-Mails an diese Adresse gelten jedenfalls als zugegangen, auch wenn sie etwa im Spam-Ordner oder überfüllten Postfach landen. Wird durch TIME2WIN innerhalb der oben festgelegten Fristen eine Bestätigung nicht an den Teilnehmer abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Teilnehmers abgelaufen.

5.       Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1.     Die Anmeldegebühr für die Veranstaltungen hebt TIME2WIN von den Teilnehmern ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters ein und leitet diese gesammelt spätestens eine Woche nach Veranstaltungsende an den Veranstalter auf eine von diesem genannte Bankverbindung weiter. Anderweitige Vereinbarungen bzgl. Auszahlung können in der Vereinbarung mit dem Veranstalter festgelegt werden.

5.2.     TIME2WIN erhält für jede Online-Anmeldung ein Entgelt. Dieses Entgelt ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen Veranstalter und TIME2WIN und ist im Regelfall abhängig von der vom Veranstalter festgesetzten und den Teilnehmern vorgeschriebenen Anmeldegebühr. Das Gesamtentgelt steht der Höhe nach damit erst nach Anmeldeschluss fest.

5.3.     Der Veranstalter legt allein fest, ob er – jeweils durch TIME2WIN im Namen und auf Rechnung des Veranstalters – den Teilnehmern nur die Anmeldegebühr (Variante 1) oder gleichzeitig damit auch das von ihm an TIME2WIN zu leistende Entgelt vorschreibt (Variante 2). In beiden Fällen erhält der Veranstalter nach Abschluss aller Anmeldungen von TIME2WIN eine Auflistung der Anmeldungen und Zahlungseingänge sowie eine sofort fällige Rechnung über das Entgelt und erklärt sich in Variante 2 einverstanden, dass TIME2WIN das vom Veranstalter zu zahlende und in dessen Auftrag direkt bei den Teilnehmern eingehobene Entgelt zur Bedingung der Rechnung einbehält und daher nur die Anmeldegebühr weiterleitet.

5.4.     Auch ansonsten ist TIME2WIN berechtigt, sowohl das eingehende Entgelt als auch die eingehenden Anmeldegebühren mit Forderungen aus diesem oder anderen Vertragswerken aufzurechnen.

5.5.     TIME2WIN ist nicht verpflichtet, die Zahlungseingänge (Anmeldegebühr und allenfalls Entgelt) auf getrennten Konten oder sonst getrennt zu verwalten.

5.6.     Die von TIME2WIN angebotenen Preise verstehen sich für den jeweils genannten Zeitraum und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend; im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer kann erfolgen, wenn der Veranstalter dies aufgrund seiner Umsatzsteuerpflicht wünscht.

5.7.     Zahlungsmodalitäten Entgelt

Die Abrechnung des Entgeltes an den Veranstalter wird nach Anmeldeschluss oder nach vereinbarten Intervallen in Rechnung gestellt und ist prompt nach Erhalt der Rechnung fällig (Variante 1). TIME2WIN ist zur Einbehaltung berechtigt (Variante 2). Sollte dennoch aus irgendwelchen Gründen Verzug entstehen (z.B. Rückerstattungen an Teilnehmer höher als eingehobene Anmeldegebühren), ist TIME2WIN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen; ist der Kunde Unternehmer die Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte.

Zahlt der Veranstalter die geschuldete Summe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, hat TIME2WIN das Recht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.

5.8.     Zahlungsmodalitäten Anmeldegebühr

Die vom Teilnehmer einverlangten Zahlungen können auf verschiedene Arten getätigt werden. Die aktuellen Bezahlvarianten sind SOFORT (Klarna), Kreditkarte (VISA, Mastercard, ServiRed, POSTPAY, DK, BLEUE, MAESTRO), EPS und SEPA-Lastschrift. Die Bezahlung des Betrages wird spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach der Anmeldung – je nach Zahlart Kreditkarte oder Bankkonto – abgebucht.

Namens und auftrags des Veranstalters werden bei wie auch immer entstehenden Verzugs des Teilnehmers entstehende Kosten (z.B. Einbringlichmachung verursachter außergerichtlicher Kosten, Kosten durch Inkasso- und anwaltliche Mahntätigkeit, gerichtliche Kosten) dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Zahlt der Teilnehmer die geschuldete Summe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, obliegt es dem Veranstalter, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen. Die Geltendmachung allfälliger Schäden von TIME2WIN bleibt vorbehalten.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu tragen. Darunter fallen auch Kosten aufgrund zurückgezogener Lastschriften.

Im Falle von nicht gedeckten Konten oder vom Teilnehmer angewiesene Rückforderungen wird dem Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 inkl. Ust berechnet.

5.9.     Technische Zahlungsabwicklung

Alle Bezahl-Transaktionen werden über eine SSL-Verbindung und von der Unzer GmbH durchgeführt. Der Kunde kann seine Zahlung bis zur Darstellung der Zahlungsübersicht und Bestätigung der Bezahldaten rückgängig machen.

5.10. Stornierung und Rückerstattung

Der Teilnehmer hat nach erfolgter Anmeldung keinen Anspruch auf Stornierung seiner Anmeldung und damit Rückerstattung der Anmeldegebühr und allenfalls entrichtetem Entgelt im obigen Sinne. Sollte im Einzelfall – entweder aus gesetzlichen oder Kulanzgründen – zu Rückerstattungen kommen, wird TIME2WIN diese nur so lange vornehmen, solange die Weiterleitung an den Veranstalter noch nicht erfolgt ist. Rückerstattungen für die die Gelder bereits an den Veranstalter ausbezahlt wurden können erst nach Rückerstattung der Gelder vom Veranstalter an TIME2WIN erfolgen. Die Rückerstattung erfolgt immer auf das ursprünglich bei der Anmeldung verwendete Zahlungsmittel.

In jedem Fall aber ist allenfalls nur die Anmeldegebühr rückzuerstatten, das Entgelt verbleibt bei TIME2WIN. Wurde das auf jede Anmeldung fallende Entgelt nicht beim Teilnehmer eingehoben (siehe oben 5.3., Variante 1) und hat TIME2WIN die Anmeldegebühr an den Teilnehmer rückzuerstatten, ist der Veranstalter verpflichtet, das gesamte Entgelt binnen 14 Tagen nach Absage der Veranstaltung oder Entscheidung über die Rückerstattung an TIME2WIN zur Anweisung zu bringen. Zusätzlich ersetzt der Veranstalter TIME2WIN binnen gleicher Frist die Kosten für die Rückerstattung, die mit EUR 5,00 (inkl. allfälliger Ust) pro Transaktion vereinbart werden.

6.       Laufzeit und Kündigung

6.1.     Die Laufzeit jedes Vertrages zwischen TIME2WIN und dem Veranstalter richtet sich nach dem Hauptvertrag und ist grundsätzlich auf die dort umfasste(n) Veranstaltung(en) beschränkt.

7.       Rücktritt vom Vertrag

7.1.     Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:

a.       Wenn über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist.

b.       Wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um dem Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat, oder unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat.

7.2.     TIME2WIN ist weiters zum Rücktritt berechtigt:

a.       Wenn der Veranstalter mit der Gesamtleistung oder Teilleistungen bzw. Gesamtzahlungen oder Teilzahlungen in Verzug ist und nach Mahnung die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb einer Nachfrist von 15 Kalendertagen vollständig erbracht wird.

b.       Wenn der Veranstalter sonstigen Verpflichtungen und Nebenleistungen aus dem Vertrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt.

c.        Wenn Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags offensichtlich unmöglich machen, soweit der Veranstalter diese zu vertreten hat.

d.       Wenn TIME2WIN die Änderung einzelner Auftragsbestimmungen oder der Leistung fordert und der Kunde dieser Änderung nicht zustimmt.

7.3.     Die Berechtigung zum Rücktritt erlischt 30 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat.

7.4.     Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich per Einschreiben an den anderen Vertragspartner zu erklären.

7.5.     Folgen des Rücktritts vom Vertrag:

a.       Sofern noch nicht erfolgt, sind alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu übernehmen, in Rechnung zu stellen und abzugelten. Der Veranstalter ist verpflichtet, unverzüglich alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Geltendmachung der Aus- oder Absonderungsrechte von TIME2WIN hinsichtlich sämtlicher Unterlagen, beigestellter Geräte, Materialien und sonstiger Urkunden notwendig und/oder sinnvoll sind.

b.       Die Beendigung dieses Vertrags hat keinen Einfluss auf die Rechte der Parteien, die bis dahin entstanden sind und auf die sonstigen Rechtsbehelfe oder Rechte, die den Parteien nach diesem Vertrag oder nach allgemeinem Recht zustehen.

c.        Für den Fall des Vertragsrücktritts nach 7.1.b oder 7.2 hat TIME2WIN die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

d.       Tritt der Veranstalter, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat TIME2WIN die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von TIME2WIN entweder einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

8.       Gewährleistung und Zusicherungen

8.1.     TIME2WIN leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass ihre Webseite und das Anmeldetool dem Stand der Technik entsprechend sorgfältig entwickelt wurde, uneingeschränkt funktionsfähig und im vereinbarten Umfang (siehe Punkt 9) verfügbar ist. TIME2WIN gibt gegenüber den Kunden keine Garantie im Rechtssinn ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8.2.     Chip-Zeitnehmung

Bei beauftragter Zeitnehmung ist zudem die Haftung von TIME2WIN für jegliche unrichtige oder nicht gegebene Auswertung ausgeschlossen, die auf äußerliche Einwirkungen (insb. Funkstörungen, Interferenzen, etc.) oder mangelhafte Anbringung durch die Teilnehmer zurückzuführen sind.

Der Veranstalter hat zudem nach Zurverfügungstellung der Auswertung die Möglichkeit die Daten auf ihre Plausibilität zu prüfen (z.B. fehlerhafte Teilnehmerdaten) und TIME2WIN gegebenenfalls Bedenken direkt mitzuteilen.

8.3.     Für den Fall, dass der Veranstalter Unternehmer iSd § 1 Abs 2 Konsumentenschutzgesetz ist, gilt Folgendes: Die verkürzte Gewährleistungspflicht von sechs Jahren wird vereinbart. Unternehmer sind zur unverzüglichen Untersuchung der Ware (z.B. Startnummern) auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit verpflichtet und haben TIME2WIN unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen ab Übergabe der Ware, schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu rügen. Nicht offensichtliche Abweichungen hat der Veranstalter unter genauer Spezifizierung spätestens eine Woche nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden.

8.4.     Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung per Email.

8.5.     Den Veranstalter trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.6.     TIME2WIN und der Veranstalter erklären und garantieren weiters gegenüber der anderen Partei, dass

a.       sie über sämtliche Vollmachten und Befugnisse verfügt, diesen Vertrag abzuschließen und sich an alle darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu halten und dass dessen Ausführung und Durchführung nicht im Widerspruch zu irgendeiner ihrer vertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung jeglicher Art steht;

b.       dieser Vertrag ihre rechtlichen und verbindlichen Verpflichtungen begründet, die gegen sie gemäß den Bedingungen dieses Vertrags durchsetzbar sind; und

c.        sie sich nicht in Verzug aus einem anderen Vertrag befindet, dessen Partei sie bereits ist oder werden könnte und kein Gerichts-, Schieds-, Verwaltungs-, Abwicklungs- oder Liquidationsverfahren anhängig ist, bevorsteht oder droht, welches sich nachteilig auf ihre Fähigkeit, diesen Vertrag abzuschließen und ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, auswirken könnte.

8.7.     Jede Partei gewährleistet, dass sie ordentliche und ausreichende Titel, Lizenzen, Genehmigungen, Zustimmungen und/oder Befugnisse erworben hat und weiterhin haben wird, die gemäß dieseses Vertrags und für seine Erfüllung erforderlich sind und stellt weiterhin sicher, dass sie während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags keine Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt oder unterlässt, die dazu führen könnten, dass solche Lizenzen, Genehmigungen, Zustimmungen und/oder Befugnisse gekündigt, widerrufen, nichtig und/oder anfechtbar werden.

8.8.     Dieser Vertrag gewährt keiner Partei Rechte oder Lizenzen zum Verkauf oder anderweitigen Vertrieb der Premiumdienste, Produkte oder anderen mobilen Lösungen der anderen Partei, noch irgendein Recht, die Marke der anderen Partei zu benutzen, noch irgendein Recht zur Bereitstellung der Dienstleistungen, Produkte oder mobilen Lösungen oder irgendwelche Eigentumsrechte der anderen Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.

9.       Verfügbarkeit

9.1.     An dieser Stelle wird ausschließlich die technische Verfügbarkeit jener Leistungen vereinbart, die TIME2WIN basierend auf der vertraglichen Vereinbarung zu erbringen hat. Ein inhaltlicher Qualitätsstandard der bezogenen Leistungen wird an dieser Stelle nicht vereinbart.

9.2.     Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat TIME2WIN nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren.

9.3.     Die Verfügbarkeit des Online-Portals wird von TIME2WIN möglichst dauerhaft angestrebt, hat aber ausschließlich zu folgenden Zeiten zwingend gegeben zu sein:

Montag – Sonntag: 06:00 Uhr – 02:00 Uhr. In diesem Zeitraum wird eine Verfügbarkeit von 98% gewährleistet. Dies für den Fall, dass der Teilnehmer über eine aktuelle Version eines Internet Browser (wahlweise Microsoft Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome oder ein Browser mit vergleichbarer Funktionalität und vergleichbarem Standard) verfügt. Von den Verfügbarkeitszeiten ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TIME2WIN liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zum Einsatz gebracht werden können.

Ebenso ausgenommen sind geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu (wenn auch bloß teilweisen) Ausfällen des Web-Portals oder einer eingeschränkten Nutzbarkeit führen und von TIME2WIN im Vorfeld als Wartungsfenster kommuniziert wurden, werden als verfügbar gewertet. Der Veranstalter nimmt weiters zur Kenntnis, dass die Installation von Updates und Software sowie die Durchführung von Wartungsarbeiten und Sicherungen aus technischen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen und sonstigen Gründen in Ausnamefällen auch ohne vorhergehende Ankündigung zu jeder Uhrzeit eines jeden Tages seitens TIME2WIN durchgeführt werden können.

9.4.     Der Veranstalter ist verpflichtet, jede ihm bekannte oder bekannt gewordene Störung der technischen Verfügbarkeit der Leistung unmittelbar telefonisch oder per E-Mail an TIME2WIN zu melden.

9.5.     Bezüglich einer Mängelbehebung betreffend der Webseite durch TIME2WIN werden einvernehmlich die nachstehenden Fehlerklassen und Reaktionszeiten definiert:

Fehlerklasse

Inhalt

Reaktionszeit[1]

Klasse 1 – kritisch

Eine Nutzung ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt; der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit des Anmeldetools.

Behebung (oder Abschwächung als Fehler geringerer Kategorie) binnen acht Stunden.

Klasse 2 – schwer

Eine zweckmäßige Nutzung ist eingeschränkt. Der Fehler hat zwar Einfluss auf die Funktionen, lässt aber eine Kontaktaufnahme mit TIME2WIN mit Einschränkungen zu.

Behebung (oder Abschwächung als Fehler geringerer Kategorie) binnen einer Woche.

Klasse 3 – leicht

Der Fehler hat lediglich unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist ohne Einschränkungen möglich.

Behebung (oder Abschwächung als Fehler geringerer Kategorie) binnen sechs Wochen.

 

Der Veranstalter ist bei einer Verletzung der vorstehend angeführten Mängelbehebungsverpflichtung dazu berechtigt, nach eigener Wahl Preisminderung zu verlangen oder – soweit es sich um wesentliche Mängel handelt, die mit vernünftigem wirtschaftlichem Aufwand nicht zu beheben sind – vom Hauptvertrag zurückzutreten. Bei der Preisminderung hat der Veranstalter TIME2WIN zunächst das Recht einzuräumen, den vertragsgemäßen Zustand binnen angemessener Nachfrist aus Eigenem herzustellen.

TIME2WIN haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass die Anmeldefunktionalität aufgrund von Ausfällen der für den Betrieb erforderlichen Hardware nicht oder nicht uneingeschränkt verfügbar sein sollte.

10.    Haftungsbeschränkung

10.1. TIME2WIN ist um größtmögliche Sorgfalt hinsichtlich Sicherheit sowie Viren- und sonstigem Befall durch schädliche Software seiner Systeme bemüht und trifft diesbezüglich geeignete Maßnahmen.

10.2. Generell aber beschränken sich Schadenersatzansprüche auf Schäden, die von TIME2WIN vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Für den Fall, dass der Veranstalter Unternehmer iSd § 1 Abs 2 Konsumentenschutzgesetz ist, gilt diese Haftungsbeschränkung darüber hinaus auch im Falle einfach grober Fahrlässigkeit.

10.3. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Sollte diese Haftungsbegrenzung, etwa gegenüber Verbrauchern iSd § 1 Abs 2 Konsumentenschutzgesetz, nicht zulässig sein, gilt für Fälle leichter Fahrlässigkeit eine Begrenzung der Haftung mit dem Auftragswert pro Veranstaltung.

10.4. Unter keinen Umständen haftet TIME2WIN gegenüber der anderen Partei in irgendeiner Weise, ungeachtet der Haftungsgrundlage, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder irgendeiner anderen Grundlage, für jeglichen Gewinnverlust oder direkte, indirekte, zufällige, resultierende, spezielle, bestrafende oder exemplarische Schäden, die sich aus dem Gegenstand dieses Vertrags ergeben. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn die andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, einschließlich aber nicht beschränkt auf Umsatzeinbußen, erwartete Gewinne oder entgangene Geschäfte und selbst dann, wenn der Schaden nicht vernünftigerweise vorhersehbar war.

10.5. Unter keinen Umständen haftet TIME2WIN für Pflichtverletzungen, die im Rahmen der Verträge auftreten, die TIME2WIN vermittelt hat und bei denen TIME2WIN keine Vertragspartei ist. Unter keinen Umständen haftet TIME2WIN für Schäden, die durch Dienste, Unternehmen oder Personen verursacht werden, die TIME2WIN dem Kunden vorgestellt hat. Unter keinen Umständen haftet TIME2WIN gegenüber dem Kunden oder einer Dritten Partei (einschließlich aber nicht abschließend die durch die Marketingmaßnahmen dem Kunden gewonnenen Endkunden) für Folgeschäden, indirekte, besondere, Straf- oder Nebenschäden oder entgangene Gewinne des Kunden oder ihres Rechtsnachfolgers (einschließlich aber nicht abschließend, Ansprüche wegen des Verlusts des Firmenwerts, des Nutzens der oder des Vertrauens in die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen, Arbeitsunterbrechung oder der Beeinträchtigung anderer Vermögenswerte), die sich aus der Verletzung oder Nichteinhaltung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistung, einer Vertragsverletzung, einer falschen Darstellung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung, aus unerlaubter Handlung oder aus anderen Gründen, ergeben.

10.6. Der Haftungsausschluss gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und nicht für TIME2WIN zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gänzlich ausgeschlossen sind ebenfalls alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungsersatz und mittelbaren Schäden.

10.7. TIME2WIN haftet nur für eigene Inhalte auf ihrem Webauftritt. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist TIME2WIN für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. TIME2WIN macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern TIME2WIN Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird TIME2WIN den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.

10.8. Chip-Zeitnehmung

Für den Fall, dass auch die Zeitnehmung Gegenstand der Beauftragung ist, haftet TIME2WIN nicht für Schäden gleich welcher Art, die auf eine – nicht von TIME2WIN vorgenommene – unsachgemäße Positionierung oder Montage von Messgeräten oder die nachträgliche Veränderung von durch TIME2WIN vorgenommene Positionierung oder Montage.

Schäden am von TIME2WIN zur Verfügung gestellten Equipment, die in der Sphäre des Veranstalters – bspw. durch Auf/Ab oder Umbau am Veranstaltungsgelende durch den Veranstalter enstehen, werden vom Veranstalter vollständig ersetzt. TIME2WIN ist für die Absicherung des eigenen Equipments verantwortlich. Zur Absicherung und Schutz des Equipments von TIME2WIN werden vom Veranstalter entsprechende Schutzeinrichtungen (Absicherungen, Kennzeichnung, etc.) bereitgestellt.

10.9. Die vorstehenden Haftungsauschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von TIME2WIN.

11.    Schad- und Klagloshaltung

11.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, TIME2WIN, deren allfällige Muttergesellschaft und ihre jeweiligen Gesellschafter, Geschäftsführer, leitenden Angestellen und Mitarbeiter („Schadlosgehaltene“) von allen Ansprüchen oder gerichtlichen Entscheidungen, einschließlich aller damit in Zusamenhang anfallenden Rechtskosten, Aufwendungen und Auslagen freizustellen und hiervon schadlos zu halten, die sich aus einer Vertragsverletzung des Veranstalters (insbesondere gegenüber den Teilnehmern), der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag durch den Veranstalter, einer Handlung oder Unterlassung des Veranstalters oder einer anderen Person, für die der Veranstalter rechtlich verantwortlich ist, ergeben, einschließlich aber nicht abschließend, Schäden, Verluste, Folgeschäden oder sonstige in irgendeiner Weise entstehenden Schäden (einschließlich solcher, die aus oder in Zusammenhang mit jedweder Haftung, einem gerichtlichem Vefahren, einem geltend gemachten Anspruch oder einer sonstigen Klage erwachsen), die aus einer Handlung oder Unterlassung des Veranstalters oder einer Person, für die der Veranstalter rechtlich verantwortlich ist, resultieren, unabhängig davon, ob die Schadlosgehaltenen oder einer von ihnen als beklagte Partei in einem solchen Verfahren benannt wurde und unabhängig davon, ob die Schadlosgehaltenen oder einer von ihnen wegen angeblicher Fahrlässigkeit oder anderweitig für Schäden oder Verletzungen von Personen oder Sachen veranwortlich gemacht wird.

11.2. Die Verpflichtung des Veranstalters zur Verteidigung und Schad- und Klagloshaltung gemäß diesem Absatz besteht bei einer Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, fort und wird durch keine Geschäftsbedingungen dieses oder eines anderen Vertrags eingeschränkt. TIME2WIN kann sich an der Verteidigung gegen alle Ansprüche beteiligen, bei denen er keine Verteidigung und Kontrolle übernimmt und der Veranstalter wird keine dieser Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TIME2WIN erfüllen.

12.    Höhere Gewalt

12.1. Die Parteien sind nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung, Leistungsunfähigkeit oder eine Verzögerung aufgrund eines oder mehrerer sogenannter Fälle „höherer Gewalt“ wie Feuer, Erdbeben, Sturm, Naturkatastrophen, Streik, Arbeitsunruhen, zivile Unruhen, Pandemien, Regierungshandlungen, Verzögerung bei der Lieferung von Material oder Vorräten, Terroranschläge, Sabotageakte, usw. Die Parteien werden in einem solchen Fall (vorbehaltlich 12.2.) von ihren Leistungspflichten befreit.

12.2. Ungeachtet dessen sind bereits erfolgte Anzahlungen für die Chipzeitnehmung und bereits eingehobenes Entgelt für erfolgte Anmeldungen jedoch auch im Falle der Veranstaltungsabsage infolge höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen (z.B. bei nicht mehr gewünschter Chipzeitnehmung) nicht zurückzuerstatten.

12.3. Bereits durch TIME2WIN eingehobene und ausbezahlte Nenngelder an den Veranstalter sind im Falle eines Rückerstattungsanspruches der Teilnehmer infolge höherer Gewalt innerhalb von 7 Werktagen vom Veranstalter an TIME2WIN zu erstatten. Erst dann wird eine entsprechende Rückabwicklung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Teilnehmers eingeleitet.

13.    Geistiges Eigentum

13.1. Alle Materialien, insbesondere Daten, Software, Dokumente, Zeichen, Marken, Symbole und geistige Eigentumsrechte, einschließlich aber nicht abschließend Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchsmuster, Industriedesigns (nachstehend als IP bezeichnet), die der Kunde von TIME2WIN oder im Auftrag von TIME2WIN erhält, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von TIME2WIN.

14.    Vertraulichkeit

14.1. Beide Parteien vereinbaren hiermit, dass keine der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei oder Informationen, Materialien oder Daten, die von den Parteien von Zeit zu Zeit als vertraulich angesehen werden können, Dritten gegenüber offenbaren. Diese Bestimmung gilt für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Beendigung dieses Vertrags fort.

15.    Datenschutz

15.1. Die Parteien erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesonde in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Im Speziellen richten sich die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten nach den nachfolgenden Bestimmungen:

15.2. Auftragsverarbeitung(svereinbarung)

Der Veranstalter beauftragt TIME2WIN die von ihm vorgegebenen und für eine Teilnahme an seiner Veranstaltung notwendigen personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung von den Teilnehmern zu erheben und ausschließlich zu den beauftragten Zwecken (Anmeldeabwicklung, Zeiterfassung, Starter- und Ergebnisliste) zu verarbeiten.

TIME2WIN darf personenbezogene Daten der Teilnehmer oder andere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zu den beauftragten Zwecken (zB Zahlungsabwicklung) oder auf im Vorfeld dokumentierte Weisung des Veranstalters weitergeben. Dies gilt nicht, wenn diese Weitergabe per Gesetz gefordert werden kann. TIME2WIN verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur an diejenigen innerhalb ihrer eigenen Organisation weiterzugeben, die Zugang zu diesen Daten benötigen, um ihre Arbeitsaufgaben zu auszuführen.

TIME2WIN stellt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nach deren Anmeldung dem Veranstalter über ein eigenes – jederzeit einsehbares und kostenloses – Veranstaltungsportal zur Verfügung und veröffentlicht die Starterliste sowie im Folgenden die Ergebnisliste jeweils im Auftrag des Veranstalters auf der Webseite von TIME2WIN. Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt nach entsprechendem Auftrag durch den Veranstalter und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Veranstalter ist demnach alleiniger datenschutzrechtlicher Verantwortlicher betreffend die personenbezogenen Daten seiner Veranstaltungsteilnehmer und wird daher auch die datenschutzrechtlichen Betroffenrechte der Interessenten wahrnehmen, jedenfalls aber TIME2WIN bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen analog des Punktes 11 schad- und klaglos halten. TIME2WIN jedenfalls ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Veranstalter die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DS-GVO innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllen kann und überlässt dem Veranstalter alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an TIME2WIN gerichtet, hat diese den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen. Ebenso unterstützt TIME2WIN den Veranstalter bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.

15.3. Data Breach

Im Falle einer Meldepflicht von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und/oder die betroffenen Personen wird diese Meldung ebenfalls vom Veranstalter vorgenommen, es sei denn der Data Breach wurde von TIME2WIN verursacht. Die jeweils potenziell meldepflichtige Vertragspartei ist auch verpflichtet, zuvor das Vorliegen der Meldepflicht zu prüfen. Die Vertragsparteien unterstützen sich wechselseitig bei der Wahrnehmung obiger Meldungen an die Aufsichtsbehörde und/oder betroffenen Personen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen.

15.4. Datenschutz-Folgeabschätzung

Eine allenfalls notwendige Datenschutz-Folgeabschätzung wird vom Veranstalter vorgenommen. Diese hat sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit einschließlich der in Art 35 Absatz 7 DS-GVO genannten Inhalte zu umfassen. TIME2WIN unterstützt den Veranstalter bei jeglicher Datenschutz-Folgeabschätzung oder aufsichtsrechtlicher Konsultation, der sich der Veranstalter gesetzlich in Bezug auf die Datenverarbeitungstätigkeiten und die personenbezogenen Daten unterziehen muss. Die Prüfung der Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgeabschätzung obliegt ebenfalls dem Veranstalter.

15.5. Technische und Organisatorische Maßnahmen

Zur Durchführung der Aufgaben bedienen sich die Vertragsparteien der jeweils eigenen Infrastruktur. TIME2WIN erklärt rechtsverbindlich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DS-GVO ergriffen zu haben. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke sowie das Risiko der Verarbeitung zu berücksichtigen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es der INSTITUTION gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

Die Vertragsparteien kommen überein, den behördlichen Entscheidungen im Hinblick auf Sicherheitsmaßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu folgen und sich weiters wechselseitig unverzüglich zu informieren, wenn ein unbefugter Zugriff zu personenbezogenen Daten entdeckt oder vermutet wird.

15.6. Ort der Datenverarbeitung

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

15.7. Informationspflichten

Jede Partei kommt ihren datenschutzrechtlichen Informationspflichten selbst nach. TIME2WIN ist seinen Informationspflichten durch die jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung auf ihrem Webauftritt nachgekommen. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe der Buchung, diese abgerufen und gelesen zu haben. TIME2WIN wird die vom Kunden bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name des Ansprechpartners, Anschrift, sonstige Kontaktinformationen, Bankverbindung) nur zu den in der jeweiligen Datenschutzerklärung angeführten Zwecken speichern und elektronisch verarbeiten.

16.    Schlussbestimmungen

16.1. TIME2WIN kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters übertragen. Der Veranstalter darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder einem anderen Rechtsverhältnis mit TIME2WIN nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TIME2WIN abtreten, untervergeben oder übertragen.

16.2. Jegliche Mitteilung oder andere Kommunikation von TIME2WIN an den Kunden, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen zulässig oder erforderlich ist, hat schriftlich und durch persönliche Zustellung, per E-Mail zu erfolgen.

16.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind vorranging durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nähesten kommen. Dasselbe gilt im Falle von Lücken oder nicht geregelten Angelegenheiten.

16.4. Diese Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem Hauptvertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegegenstand dieses Vertrags dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Erklärungen, Verhandlungen, Ansprachen und Vereinbarungen, gleich ob mündlich oder schriftlich.

16.5. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von TIME2WIN.

16.6. Die Auslegung, Deutung und Durchsetzung dieser Geschäftsbedingungen und aller Verträge, die zwischen TIME2WIN und dem Kunden geschlossen werden, erfolgt in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und Regeln oder Prinzipien, die die Anwendbarkeit des Rechts eines anderen Staats begründen könnten.

16.7. Für den Fall, dass ein Vertragsteil ein ordentliches Gericht anruft, gilt 4840 Vöcklabruck für allfällige Streitigkeiten aus dem Hauptvertrag oder der gegenständlichen AGB als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

17.    Anhang: Widerrufserklärung für Verbraucher


Anhang:

WIDERRUFSBELEHRUNG KONSUMENTEN
Nur für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist.

Wenn in diesem Punkt von Widerruf die Rede ist, so ist darunter der Rücktritt nach FAGG zu verstehen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Buchung bestellt aber getrennt geliefert oder in mehreren Buchungen bestellt und gemeinsam geliefert werden, ab dem Tag, ab dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wünscht der Kunde, dass mit der Nutzung der Lizenz bzw Ausführung der oben beschriebenen Dienstleistungen schon während der Rücktrittsfrist begonnen wird (Beilage./3), verliert er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch TIME2WIN. Wünscht der Kunde weiters, dass mit der Nutzung der Lizenz bzw den beschriebenen Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen wird und tritt er in Folge dennoch vom Vertrag zurück, so hat er TIME2WIN einen der bereits erbrachten Leistung bis zum Rücktritt entsprechenden Teil (des Gesamtbetrages) des Entgelts zu bezahlen.

Der Kunde nimmt überdies zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass mit der erstmaligen Nutzung der Module auf dem für ihn eingerichteten Webauftritt (siehe 11.) die Leistungsausführung von TIME2WIN vor Ablauf der Rücktrittsfrist gem. § 11 FAGG erfolgt und damit der Verlust des Rücktrittsrechts gem. § 18 FAGG verbunden ist.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TIME2WIN GmbH, Unterhaidach 9, 4693 Desselbrunn, info@time2win.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen,

i.                     haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich allfälliger Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist,

ii.                    haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von

i.                     Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;

ii.                    Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

iii.                  Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

iv.                  Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,

v.                    die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn wir – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Lieferung begonnen haben;

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An die

TIME2WIN GmbH

Unterhaidach 9, 4693 Desselbrunn

Mail: info@time2win.at

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG



[1] Ab nachweislicher Verständigung durch den Veranstalter.

AGB

Überarbeitet Donnerstag, 9. November 2023 (#20)
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