ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(09.11.2023)
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
8. Gewährleistung und Zusicherungen
17. Anhang: Widerrufserklärung für Verbraucher
1. Geltungsbereich
1.1.
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der TIME2WIN GmbH (im Folgenden „TIME2WIN“) und dem Kunden für alle Geschäfte, die auf welche Art auch immer –
sei es unter Anwesenden, im Fernabsatz oder auf sonstigem Wege, insbesondere
über die Webauftritte der TIME2WIN (www.time2win.at) und
allenfalls darin eingerichteten Webshops – getätigt werden und wurden. Die
Webseite der TIME2WIN ist auf Benutzer
im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ausgerichtet.
1.2.
Insbesondere sind dies
a.
die Geschäftsbeziehungen zu den Veranstaltern und
b.
die Abwicklung der Anmeldung zu diesen
Veranstaltungen für die Teilnehmer.
In jenen Bereichen, die für beide
Verhältnisse gleichermaßen Geltung haben, werden Veranstalter und Teilnehmer
gleichermaßen als „Kunde“ bezeichnet.
1.3.
Verhältnis zum Teilnehmer
TIME2WIN tritt
betreffend die jeweilige Veranstaltungsteilnahme in keinerlei Vertragsbeziehung
mit dem Teilnehmer, sondern führt lediglich die Administration der Anmeldungen
und die Zeitnehmung im Auftrag des Veranstalters
durch. Hinsichtlich des Teilnehmers verstehen sich die gegenständlichen AGB
vielmehr als Buchungsbedingungen und beschränkten sich auf die Rechte und
Pflichten im Zusammenhang mit der Administration bzw
Weiterleitung der Anmeldungen und gegebenenfalls Zahlungen.
1.4.
Diese AGB gelten ausschließlich. Maßgeblich ist
jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit der Abgabe
einer Buchung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten
auch für künftige Buchungen des Kunden, selbst wenn diese nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
1.5.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Kundenkreis
2.1.
Wir bieten unsere Leistungen und erbringen unsere
Dienstleistungen ausschließlich an Veranstalter, deren Wohnsitz oder
Unternehmenssitz im EWR liegt, für alle Teilnehmer unabhängig vom Wohnsitz.
2.2.
Kunden im Sinn dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Verbraucher oder Unternehmer. Sofern in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies
natürliche und juristische Personen, bei denen der Zweck der Buchung nicht
einer gewerblichen, selbstständigen oder vorberuflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die
Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)
vorgenommen.
2.3.
Die Veranstalter, insb. Sportvereine, werden darauf
hingewiesen, dass die Durchführung von Veranstaltungen oä.
auch mit Dritten als Teilnehmer (Nicht-Vereinsmitglieder) eine
Unternehmereigenschaft iSd § 1 KSchG und des § 1 UGB
erfüllen kann, weshalb der Veranstalter im Bezug auf
das Rechtsgeschäft zu uns als Unternehmer angesehen werden kann.
3. Leistungsgegenstand
3.1.
TIME2WIN bietet Veranstaltern
und Teilnehmern die digitalisierte Anmelde-Verwaltung, Zeitnehmung
und Ergebnisveröffentlichung der von den Veranstaltern organisierten und
durchgeführten Veranstaltungen, für die sich die Teilnehmer anmelden können.
Insbesondere sind dies folgende Tätigkeiten:
a.
Online-Anmeldung
b. Zahlungsabwicklung der Anmeldegebühr
c.
Veröffentlichung
von Starter- und Ergebnislisten
d. Bereitstellung eines WebShop-Moduls
für den Veranstalter zum Verkauf an dessen Teilnehmer
3.2.
Sämtliche Angebote von TIME2WIN sind bis zur Vertragsunterzeichnung unverbindlich;
insbesondere stellt die Präsentation der Tätigkeiten und Angebote auf dem
Webauftritt oder im Webshop kein bindendes Angebot von TIME2WIN dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu
legen. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in
Kauf.
3.3.
Ist auch die Zeitnehmung Gegenstand der Beauftragung, stellt TIME2WIN die dafür notwendigen
Materialien (Chips, Startnummern, Messtationen, etc)
zur Verfügung.
3.4.
Der exakte Umfang des Leistungsgegenstandes von TIME2WIN ergibt sich aus dem
Hauptvertrag. Der Kunde ist verpflichtet, TIME2WIN Zugang zu ihren Informationen, ihrem
Eigentum und ihrem Personal zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der
beauftragten Dienstleistungen notwendig ist.
4. Vertragsabschluss
4.1.
Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, benötigen für eine wirksame Bestellung die Zustimmung ihres gesetzlichen
Vertreters. Die für den Kunden handelnden Personen haben das 18. Lebensjahr
vollendet. Der Kunde sichert weiters zu, dass die den Bestellvorgang startenden
und abschließenden Personen die ausreichenden Berechtigungen bzw. Vollmachten
dazu haben.
4.2.
Vertragsabschluss mit dem Veranstalter
Ein Vertragsabschluss zwischen TIME2WIN und
den Veranstaltern erfolgt über gesonderte (allenfalls auch elektronische)
Kontaktaufnahme des Veranstalters zu TIME2WIN,
nicht jedoch automatisiert über die Webseite. Die Entgegennahme der
Anmeldungen der Teilnehmer für die Veranstaltungen erfolgt ebenso im Namen des
Veranstalters wie die Durchführung der Zahlungsabwicklung der Anmeldegebühr. Letzere auch auf Rechnung des Veranstalters.
Mit der Vertragsunterzeichnung
stellt der Veranstalter ein Angebot an TIME2WIN,
dass innerhalb von drei Werktagen nach Eingang angenommen werden
kann. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung des gegengezeichneten Vertrages
per E-Mail von TIME2WIN an den
Veranstalter. Wird durch TIME2WIN
innerhalb der oben festgelegten Frist keine Bestätigung an den Veranstalter
abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Veranstalters abgelaufen.
Mit dem Abschluss des
Vertrages und Annahme der AGB stimmt der Veranstalter auch den AGB von TIME2WIN gegenüber den Teilnehmern,
insbesondere der skizzierten Vorgehensweise und den enthaltenen Rechten und
Pflichten zu.
Der Vertragstext wird von TIME2WIN gespeichert und dem Kunden
nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss
zugesandt.
4.3.
Erklärungen gegenüber dem Teilnehmer
TIME2WIN ist in keinem Fall
Veranstalter von irgendwelchen Veranstaltungen, agiert auch nicht als
Vermittler oder Zwischenhändler oder tritt sonst in Vertragsbeziehung mit dem
Teilnehmer, sondern führt lediglich die Administration der Anmeldungen und die Zeitnehmung im Auftrag des Veranstalters durch.
TIME2WIN ist namens und auftrags des Veranstalters berechtigt, eine Anmeldung innerhalb
von drei Werktagen nach Eingang bei TIME2WIN
für den Veranstalter anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer
schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail. Für die Zustellbarkeit an die
genannte E-Mail-Adresse hat der Empfänger zu sorgen. E-Mails an diese Adresse
gelten jedenfalls als zugegangen, auch wenn sie etwa im Spam-Ordner oder
überfüllten Postfach landen. Wird durch TIME2WIN
innerhalb der oben festgelegten Fristen eine Bestätigung nicht an den Teilnehmer
abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Teilnehmers abgelaufen.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1.
Die Anmeldegebühr für die Veranstaltungen hebt TIME2WIN von den Teilnehmern ausschließlich
im Namen und auf Rechnung des Veranstalters ein und leitet diese gesammelt spätestens
eine Woche nach Veranstaltungsende an den Veranstalter auf eine von diesem genannte Bankverbindung weiter. Anderweitige
Vereinbarungen bzgl. Auszahlung können in der Vereinbarung mit dem Veranstalter
festgelegt werden.
5.2.
TIME2WIN erhält für
jede Online-Anmeldung ein Entgelt. Dieses Entgelt ergibt sich aus der
Vereinbarung zwischen Veranstalter und TIME2WIN
und ist im Regelfall abhängig von der vom Veranstalter festgesetzten und den
Teilnehmern vorgeschriebenen Anmeldegebühr. Das Gesamtentgelt steht der Höhe
nach damit erst nach Anmeldeschluss fest.
5.3.
Der Veranstalter legt allein fest, ob er – jeweils
durch TIME2WIN im Namen und auf
Rechnung des Veranstalters – den Teilnehmern nur die Anmeldegebühr (Variante 1)
oder gleichzeitig damit auch das von ihm an TIME2WIN zu leistende Entgelt vorschreibt
(Variante 2). In beiden Fällen erhält der Veranstalter nach Abschluss aller
Anmeldungen von TIME2WIN eine
Auflistung der Anmeldungen und Zahlungseingänge sowie eine sofort fällige Rechnung
über das Entgelt und erklärt sich in Variante 2 einverstanden, dass TIME2WIN das vom Veranstalter zu
zahlende und in dessen Auftrag direkt bei den Teilnehmern eingehobene Entgelt zur
Bedingung der Rechnung einbehält und daher nur die Anmeldegebühr weiterleitet.
5.4.
Auch ansonsten ist TIME2WIN berechtigt, sowohl das eingehende Entgelt als auch die
eingehenden Anmeldegebühren mit Forderungen aus diesem oder anderen
Vertragswerken aufzurechnen.
5.5.
TIME2WIN ist nicht
verpflichtet, die Zahlungseingänge (Anmeldegebühr und allenfalls Entgelt) auf
getrennten Konten oder sonst getrennt zu verwalten.
5.6.
Die von TIME2WIN
angebotenen Preise verstehen sich für den jeweils genannten Zeitraum und gelten
bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend; im Preis ist die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten. Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer kann erfolgen,
wenn der Veranstalter dies aufgrund seiner Umsatzsteuerpflicht wünscht.
5.7.
Zahlungsmodalitäten Entgelt
Die Abrechnung des Entgeltes an den Veranstalter wird nach
Anmeldeschluss oder nach vereinbarten Intervallen in Rechnung gestellt und ist
prompt nach Erhalt der Rechnung fällig (Variante 1). TIME2WIN ist zur Einbehaltung berechtigt (Variante 2). Sollte
dennoch aus irgendwelchen Gründen Verzug entstehen (z.B. Rückerstattungen an
Teilnehmer höher als eingehobene Anmeldegebühren), ist TIME2WIN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen;
ist der Kunde Unternehmer die Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte.
Zahlt der Veranstalter die geschuldete Summe nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist nicht, hat TIME2WIN
das Recht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.
5.8.
Zahlungsmodalitäten Anmeldegebühr
Die vom Teilnehmer einverlangten Zahlungen können auf verschiedene Arten
getätigt werden. Die aktuellen Bezahlvarianten sind SOFORT (Klarna),
Kreditkarte (VISA, Mastercard, ServiRed,
POSTPAY, DK, BLEUE, MAESTRO), EPS und SEPA-Lastschrift. Die Bezahlung des
Betrages wird spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach der Anmeldung – je
nach Zahlart Kreditkarte oder Bankkonto – abgebucht.
Namens und auftrags des Veranstalters werden
bei wie auch immer entstehenden Verzugs des Teilnehmers entstehende Kosten (z.B.
Einbringlichmachung verursachter außergerichtlicher Kosten,
Kosten durch Inkasso- und anwaltliche Mahntätigkeit, gerichtliche Kosten) dem
Teilnehmer in Rechnung gestellt. Zahlt der Teilnehmer die geschuldete Summe
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, obliegt es dem Veranstalter, vom
Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt
Erfüllung zu verlangen. Die Geltendmachung allfälliger Schäden von TIME2WIN bleibt vorbehalten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung
verbundenen notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher
Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen
Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu tragen. Darunter fallen auch
Kosten aufgrund zurückgezogener Lastschriften.
Im Falle von nicht gedeckten Konten oder vom Teilnehmer angewiesene
Rückforderungen wird dem Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 inkl.
Ust berechnet.
5.9.
Technische Zahlungsabwicklung
Alle Bezahl-Transaktionen werden über eine SSL-Verbindung und von der Unzer
GmbH durchgeführt. Der Kunde kann seine Zahlung bis zur Darstellung der
Zahlungsübersicht und Bestätigung der Bezahldaten rückgängig machen.
5.10.
Stornierung und Rückerstattung
Der Teilnehmer hat nach erfolgter Anmeldung keinen Anspruch auf
Stornierung seiner Anmeldung und damit Rückerstattung der Anmeldegebühr und
allenfalls entrichtetem Entgelt im obigen Sinne. Sollte im Einzelfall –
entweder aus gesetzlichen oder Kulanzgründen – zu Rückerstattungen kommen, wird
TIME2WIN diese nur so lange
vornehmen, solange die Weiterleitung an den Veranstalter noch nicht erfolgt
ist. Rückerstattungen für die die Gelder bereits an
den Veranstalter ausbezahlt wurden können erst nach Rückerstattung der Gelder
vom Veranstalter an TIME2WIN erfolgen. Die Rückerstattung erfolgt immer auf das
ursprünglich bei der Anmeldung verwendete Zahlungsmittel.
In jedem Fall aber ist allenfalls nur die Anmeldegebühr rückzuerstatten,
das Entgelt verbleibt bei TIME2WIN.
Wurde das auf jede Anmeldung fallende Entgelt nicht beim Teilnehmer
eingehoben (siehe oben 5.3., Variante 1) und hat TIME2WIN die Anmeldegebühr an den Teilnehmer rückzuerstatten, ist
der Veranstalter verpflichtet, das gesamte Entgelt binnen 14 Tagen nach Absage
der Veranstaltung oder Entscheidung über die Rückerstattung an TIME2WIN zur Anweisung zu bringen.
Zusätzlich ersetzt der Veranstalter TIME2WIN
binnen gleicher Frist die Kosten für die Rückerstattung, die mit EUR 5,00
(inkl. allfälliger Ust) pro Transaktion vereinbart
werden.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1.
Die Laufzeit jedes Vertrages zwischen TIME2WIN und dem Veranstalter richtet
sich nach dem Hauptvertrag und ist grundsätzlich auf die dort umfasste(n) Veranstaltung(en)
beschränkt.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1.
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den
sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:
a.
Wenn über das Vermögen des anderen Vertragspartners
ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden
Vermögens abgewiesen worden ist.
b.
Wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt
hat, um dem Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen,
insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern nachteilige, gegen die guten
Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen
hat, oder unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem
Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten
widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar
angedroht oder zugefügt hat.
7.2.
TIME2WIN ist weiters
zum Rücktritt berechtigt:
a.
Wenn der Veranstalter mit der Gesamtleistung oder
Teilleistungen bzw. Gesamtzahlungen oder Teilzahlungen in Verzug ist und nach
Mahnung die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb einer Nachfrist von 15
Kalendertagen vollständig erbracht wird.
b.
Wenn der Veranstalter sonstigen Verpflichtungen und
Nebenleistungen aus dem Vertrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht
nachkommt.
c.
Wenn Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße
Erfüllung des Auftrags offensichtlich unmöglich machen, soweit der Veranstalter
diese zu vertreten hat.
d.
Wenn TIME2WIN
die Änderung einzelner Auftragsbestimmungen oder der Leistung fordert und der Kunde
dieser Änderung nicht zustimmt.
7.3.
Die Berechtigung zum Rücktritt erlischt 30 Tage
nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum
Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat.
7.4.
Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich per
Einschreiben an den anderen Vertragspartner zu erklären.
7.5.
Folgen des Rücktritts vom Vertrag:
a.
Sofern noch nicht erfolgt, sind alle vertragsgemäß
erbrachten Leistungen zu übernehmen, in Rechnung zu stellen und abzugelten. Der
Veranstalter ist verpflichtet, unverzüglich alle Erklärungen abzugeben und
Handlungen vorzunehmen, die für die Geltendmachung der Aus- oder
Absonderungsrechte von TIME2WIN hinsichtlich
sämtlicher Unterlagen, beigestellter Geräte, Materialien und sonstiger Urkunden
notwendig und/oder sinnvoll sind.
b.
Die Beendigung dieses Vertrags hat keinen Einfluss
auf die Rechte der Parteien, die bis dahin entstanden sind und auf die
sonstigen Rechtsbehelfe oder Rechte, die den Parteien nach diesem Vertrag oder
nach allgemeinem Recht zustehen.
c.
Für den Fall des Vertragsrücktritts nach 7.1.b oder
7.2 hat TIME2WIN die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den
tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.
d.
Tritt der Veranstalter, ohne dazu berechtigt zu
sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat TIME2WIN die Wahl auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im
letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von TIME2WIN entweder einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe
von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu
begehren.
8. Gewährleistung und Zusicherungen
8.1.
TIME2WIN leistet
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass ihre Webseite und das
Anmeldetool dem Stand der Technik entsprechend sorgfältig entwickelt wurde,
uneingeschränkt funktionsfähig und im vereinbarten Umfang (siehe Punkt 9)
verfügbar ist. TIME2WIN gibt
gegenüber den Kunden keine Garantie im Rechtssinn ab. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
8.2.
Chip-Zeitnehmung
Bei beauftragter Zeitnehmung
ist zudem die Haftung von TIME2WIN
für jegliche unrichtige oder nicht gegebene Auswertung ausgeschlossen, die auf
äußerliche Einwirkungen (insb. Funkstörungen, Interferenzen, etc.) oder
mangelhafte Anbringung durch die Teilnehmer zurückzuführen sind.
Der Veranstalter hat zudem nach
Zurverfügungstellung der Auswertung die Möglichkeit die Daten auf ihre
Plausibilität zu prüfen (z.B. fehlerhafte Teilnehmerdaten) und TIME2WIN gegebenenfalls Bedenken direkt
mitzuteilen.
8.3.
Für den Fall, dass der
Veranstalter Unternehmer iSd § 1 Abs 2
Konsumentenschutzgesetz ist, gilt Folgendes: Die verkürzte
Gewährleistungspflicht von sechs Jahren wird vereinbart. Unternehmer sind zur
unverzüglichen Untersuchung der Ware (z.B. Startnummern) auf Vollständigkeit
und Mängelfreiheit verpflichtet und haben TIME2WIN
unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen ab Übergabe der Ware,
schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu rügen. Nicht
offensichtliche Abweichungen hat der Veranstalter unter genauer Spezifizierung
spätestens eine Woche nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden.
8.4.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von
Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung per Email.
8.5.
Den Veranstalter trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
8.6.
TIME2WIN und der Veranstalter erklären und garantieren weiters gegenüber der anderen Partei, dass
a. sie über sämtliche Vollmachten und Befugnisse verfügt, diesen Vertrag
abzuschließen und sich an alle darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen
zu halten und dass dessen Ausführung und Durchführung nicht im Widerspruch zu
irgendeiner ihrer vertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung
jeglicher Art steht;
b. dieser Vertrag ihre rechtlichen und verbindlichen Verpflichtungen begründet,
die gegen sie gemäß den Bedingungen dieses Vertrags durchsetzbar sind; und
c.
sie sich nicht in Verzug
aus einem anderen Vertrag befindet, dessen Partei sie bereits ist oder werden
könnte und kein Gerichts-, Schieds-, Verwaltungs-, Abwicklungs- oder
Liquidationsverfahren anhängig ist, bevorsteht oder droht, welches sich
nachteilig auf ihre Fähigkeit, diesen Vertrag abzuschließen und ihren
Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, auswirken könnte.
8.7.
Jede Partei gewährleistet, dass sie ordentliche und
ausreichende Titel, Lizenzen, Genehmigungen, Zustimmungen und/oder Befugnisse
erworben hat und weiterhin haben wird, die gemäß dieseses
Vertrags und für seine Erfüllung erforderlich sind und stellt weiterhin sicher,
dass sie während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags keine Handlungen
vornimmt oder vornehmen lässt oder unterlässt, die dazu führen könnten, dass
solche Lizenzen, Genehmigungen, Zustimmungen und/oder Befugnisse gekündigt,
widerrufen, nichtig und/oder anfechtbar werden.
8.8.
Dieser Vertrag gewährt
keiner Partei Rechte oder Lizenzen zum Verkauf oder anderweitigen Vertrieb der
Premiumdienste, Produkte oder anderen mobilen Lösungen der anderen Partei, noch
irgendein Recht, die Marke der anderen Partei zu benutzen, noch irgendein Recht
zur Bereitstellung der Dienstleistungen, Produkte oder mobilen Lösungen oder
irgendwelche Eigentumsrechte der anderen Partei ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der anderen Partei.
9.
Verfügbarkeit
9.1.
An dieser Stelle wird ausschließlich
die technische Verfügbarkeit jener Leistungen vereinbart, die TIME2WIN basierend auf der
vertraglichen Vereinbarung zu erbringen hat. Ein inhaltlicher Qualitätsstandard
der bezogenen Leistungen wird an dieser Stelle nicht vereinbart.
9.2.
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder
die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat TIME2WIN nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grund keine
Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren.
9.3.
Die Verfügbarkeit des Online-Portals wird von TIME2WIN möglichst
dauerhaft angestrebt, hat aber ausschließlich zu folgenden Zeiten zwingend
gegeben zu sein:
Montag – Sonntag: 06:00
Uhr – 02:00 Uhr. In
diesem Zeitraum wird eine Verfügbarkeit von 98% gewährleistet. Dies für den
Fall, dass der Teilnehmer über eine aktuelle Version eines Internet Browser
(wahlweise Microsoft Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome oder ein
Browser mit vergleichbarer Funktionalität und vergleichbarem
Standard) verfügt. Von den Verfügbarkeitszeiten ausgenommen sind Zeiten, in
denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflussbereich von TIME2WIN liegen
(höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zum Einsatz gebracht werden
können.
Ebenso
ausgenommen sind geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu (wenn auch
bloß teilweisen) Ausfällen des Web-Portals oder einer eingeschränkten
Nutzbarkeit führen und von TIME2WIN
im Vorfeld als Wartungsfenster kommuniziert wurden, werden als verfügbar
gewertet. Der Veranstalter nimmt weiters zur Kenntnis, dass die Installation
von Updates und Software sowie die Durchführung von Wartungsarbeiten und
Sicherungen aus technischen, sicherheitsrelevanten, rechtlichen und sonstigen
Gründen in Ausnamefällen auch ohne vorhergehende Ankündigung zu jeder Uhrzeit
eines jeden Tages seitens TIME2WIN
durchgeführt werden können.
9.4.
Der Veranstalter ist verpflichtet, jede ihm
bekannte oder bekannt gewordene Störung der technischen Verfügbarkeit der
Leistung unmittelbar telefonisch oder per E-Mail an TIME2WIN zu melden.
9.5.
Bezüglich einer Mängelbehebung betreffend der Webseite
durch TIME2WIN werden einvernehmlich
die nachstehenden Fehlerklassen und Reaktionszeiten definiert:
Fehlerklasse |
Inhalt |
Reaktionszeit[1] |
Klasse 1 – kritisch |
Eine Nutzung ist nicht möglich
oder unzumutbar eingeschränkt; der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf
wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit des Anmeldetools. |
Behebung (oder Abschwächung als
Fehler geringerer Kategorie) binnen acht Stunden. |
Klasse 2 – schwer |
Eine zweckmäßige Nutzung ist
eingeschränkt. Der Fehler hat zwar Einfluss auf die Funktionen, lässt aber
eine Kontaktaufnahme mit TIME2WIN mit
Einschränkungen zu. |
Behebung (oder Abschwächung als
Fehler geringerer Kategorie) binnen einer Woche. |
Klasse 3 – leicht |
Der Fehler hat lediglich
unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität. Eine Anmeldung zu den
Veranstaltungen ist ohne Einschränkungen möglich. |
Behebung (oder Abschwächung als
Fehler geringerer Kategorie) binnen sechs Wochen. |
Der Veranstalter
ist bei einer Verletzung der vorstehend angeführten
Mängelbehebungsverpflichtung dazu berechtigt, nach eigener Wahl Preisminderung
zu verlangen oder – soweit es sich um wesentliche Mängel handelt, die mit
vernünftigem wirtschaftlichem Aufwand nicht zu beheben sind – vom Hauptvertrag zurückzutreten.
Bei der Preisminderung hat der Veranstalter TIME2WIN zunächst das Recht einzuräumen, den vertragsgemäßen
Zustand binnen angemessener Nachfrist aus Eigenem herzustellen.
TIME2WIN haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen
sind, dass die Anmeldefunktionalität aufgrund von Ausfällen der für den Betrieb
erforderlichen Hardware nicht oder nicht uneingeschränkt verfügbar sein sollte.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. TIME2WIN ist
um größtmögliche Sorgfalt hinsichtlich Sicherheit sowie Viren- und sonstigem
Befall durch schädliche Software seiner Systeme bemüht und trifft diesbezüglich
geeignete Maßnahmen.
10.2. Generell aber beschränken sich
Schadenersatzansprüche auf Schäden, die von TIME2WIN vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Für
den Fall, dass der Veranstalter Unternehmer iSd § 1
Abs 2 Konsumentenschutzgesetz ist, gilt diese Haftungsbeschränkung darüber
hinaus auch im Falle einfach grober Fahrlässigkeit.
10.3. Schadenersatzansprüche bei
leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Sollte diese Haftungsbegrenzung,
etwa gegenüber Verbrauchern iSd § 1 Abs 2
Konsumentenschutzgesetz, nicht zulässig sein, gilt für Fälle leichter
Fahrlässigkeit eine Begrenzung der Haftung mit dem Auftragswert pro Veranstaltung.
10.4. Unter
keinen Umständen haftet TIME2WIN
gegenüber der anderen Partei in irgendeiner Weise, ungeachtet der
Haftungsgrundlage, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder irgendeiner
anderen Grundlage, für jeglichen Gewinnverlust oder direkte, indirekte,
zufällige, resultierende, spezielle, bestrafende oder exemplarische Schäden,
die sich aus dem Gegenstand dieses Vertrags ergeben. Die Haftungsbeschränkung
gilt auch dann, wenn die andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen
wurde, einschließlich aber nicht beschränkt auf Umsatzeinbußen, erwartete
Gewinne oder entgangene Geschäfte und selbst dann, wenn der Schaden nicht
vernünftigerweise vorhersehbar war.
10.5. Unter keinen Umständen haftet TIME2WIN
für Pflichtverletzungen, die im Rahmen der Verträge auftreten, die TIME2WIN vermittelt hat und bei denen TIME2WIN keine Vertragspartei ist.
Unter keinen Umständen haftet TIME2WIN
für Schäden, die durch Dienste, Unternehmen oder Personen verursacht werden,
die TIME2WIN dem Kunden vorgestellt
hat. Unter keinen Umständen haftet TIME2WIN
gegenüber dem Kunden oder einer Dritten Partei (einschließlich aber nicht
abschließend die durch die Marketingmaßnahmen dem Kunden gewonnenen Endkunden)
für Folgeschäden, indirekte, besondere, Straf- oder Nebenschäden oder
entgangene Gewinne des Kunden oder ihres Rechtsnachfolgers (einschließlich aber
nicht abschließend, Ansprüche wegen des Verlusts des Firmenwerts, des Nutzens der
oder des Vertrauens in die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen,
Arbeitsunterbrechung oder der Beeinträchtigung anderer Vermögenswerte), die
sich aus der Verletzung oder Nichteinhaltung einer ausdrücklichen oder
stillschweigenden Gewährleistung, einer Vertragsverletzung, einer falschen Darstellung,
Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung, aus unerlaubter Handlung oder aus anderen
Gründen, ergeben.
10.6. Der Haftungsausschluss gilt
weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und nicht für TIME2WIN zurechenbaren Schäden aus der
Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des
Kunden. Gänzlich ausgeschlossen sind ebenfalls alle Ansprüche des Kunden auf
Ersatz von Aufwendungsersatz und mittelbaren Schäden.
10.7. TIME2WIN
haftet nur für eigene Inhalte auf ihrem Webauftritt. Soweit mit Links der
Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist TIME2WIN für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht
verantwortlich. TIME2WIN macht sich
die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern TIME2WIN
Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird TIME2WIN den Zugang zu diesen Websites
unverzüglich sperren.
10.8. Chip-Zeitnehmung
Für den Fall, dass auch die Zeitnehmung
Gegenstand der Beauftragung ist, haftet TIME2WIN
nicht für Schäden gleich welcher Art, die auf eine – nicht von TIME2WIN vorgenommene – unsachgemäße
Positionierung oder Montage von Messgeräten oder die nachträgliche Veränderung
von durch TIME2WIN vorgenommene
Positionierung oder Montage.
Schäden am von TIME2WIN zur Verfügung gestellten Equipment, die in der Sphäre des
Veranstalters – bspw. durch Auf/Ab oder Umbau am Veranstaltungsgelende
durch den Veranstalter enstehen, werden vom
Veranstalter vollständig ersetzt. TIME2WIN
ist für die Absicherung des eigenen Equipments verantwortlich. Zur Absicherung
und Schutz des Equipments von TIME2WIN
werden vom Veranstalter entsprechende Schutzeinrichtungen (Absicherungen,
Kennzeichnung, etc.) bereitgestellt.
10.9. Die vorstehenden Haftungsauschlüsse und -beschränkungen
gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Gesellschafter, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von TIME2WIN.
11. Schad- und Klagloshaltung
11.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, TIME2WIN,
deren allfällige Muttergesellschaft und ihre jeweiligen Gesellschafter,
Geschäftsführer, leitenden Angestellen und
Mitarbeiter („Schadlosgehaltene“) von allen Ansprüchen oder gerichtlichen
Entscheidungen, einschließlich aller damit in Zusamenhang
anfallenden Rechtskosten, Aufwendungen und Auslagen freizustellen und hiervon
schadlos zu halten, die sich aus einer Vertragsverletzung des Veranstalters
(insbesondere gegenüber den Teilnehmern), der Ausübung eines Rechts aus diesem
Vertrag durch den Veranstalter, einer Handlung oder Unterlassung des Veranstalters
oder einer anderen Person, für die der Veranstalter rechtlich verantwortlich
ist, ergeben, einschließlich aber nicht abschließend, Schäden, Verluste,
Folgeschäden oder sonstige in irgendeiner Weise entstehenden Schäden
(einschließlich solcher, die aus oder in Zusammenhang mit jedweder Haftung,
einem gerichtlichem Vefahren, einem geltend gemachten
Anspruch oder einer sonstigen Klage erwachsen), die aus einer Handlung oder
Unterlassung des Veranstalters oder einer Person, für die der Veranstalter rechtlich
verantwortlich ist, resultieren, unabhängig davon, ob die Schadlosgehaltenen oder
einer von ihnen als beklagte Partei in einem solchen Verfahren benannt wurde
und unabhängig davon, ob die Schadlosgehaltenen oder einer von ihnen wegen
angeblicher Fahrlässigkeit oder anderweitig für Schäden oder Verletzungen von
Personen oder Sachen veranwortlich gemacht wird.
11.2. Die Verpflichtung des Veranstalters zur Verteidigung und Schad- und
Klagloshaltung gemäß diesem Absatz besteht bei einer Beendigung dieses
Vertrags, gleich aus welchem Grund, fort und wird durch keine
Geschäftsbedingungen dieses oder eines anderen Vertrags eingeschränkt. TIME2WIN kann sich an der Verteidigung
gegen alle Ansprüche beteiligen, bei denen er keine Verteidigung und Kontrolle
übernimmt und der Veranstalter wird keine dieser Ansprüche ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von TIME2WIN
erfüllen.
12. Höhere Gewalt
12.1. Die Parteien sind nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung,
Leistungsunfähigkeit oder eine Verzögerung aufgrund eines oder mehrerer
sogenannter Fälle „höherer Gewalt“ wie Feuer, Erdbeben, Sturm,
Naturkatastrophen, Streik, Arbeitsunruhen, zivile Unruhen, Pandemien, Regierungshandlungen,
Verzögerung bei der Lieferung von Material oder Vorräten, Terroranschläge,
Sabotageakte, usw. Die Parteien werden in einem solchen Fall (vorbehaltlich
12.2.) von ihren Leistungspflichten befreit.
12.2. Ungeachtet dessen sind bereits erfolgte Anzahlungen für die Chipzeitnehmung und bereits eingehobenes Entgelt für
erfolgte Anmeldungen jedoch auch im Falle der Veranstaltungsabsage infolge
höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen (z.B. bei nicht mehr gewünschter Chipzeitnehmung) nicht zurückzuerstatten.
12.3. Bereits durch TIME2WIN eingehobene und ausbezahlte Nenngelder an den
Veranstalter sind im Falle eines Rückerstattungsanspruches der Teilnehmer
infolge höherer Gewalt innerhalb von 7 Werktagen vom Veranstalter an TIME2WIN
zu erstatten. Erst dann wird eine entsprechende Rückabwicklung auf das
ursprüngliche Zahlungsmittel des Teilnehmers eingeleitet.
13. Geistiges Eigentum
13.1. Alle Materialien, insbesondere Daten, Software, Dokumente, Zeichen, Marken,
Symbole und geistige Eigentumsrechte, einschließlich aber nicht abschließend
Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchsmuster, Industriedesigns
(nachstehend als IP bezeichnet), die der Kunde von TIME2WIN oder im Auftrag von TIME2WIN
erhält, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von TIME2WIN.
14. Vertraulichkeit
14.1.
Beide Parteien vereinbaren hiermit, dass keine der
Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei die
vertraulichen Informationen der anderen Partei oder Informationen, Materialien
oder Daten, die von den Parteien von Zeit zu Zeit als vertraulich angesehen
werden können, Dritten gegenüber offenbaren. Diese Bestimmung gilt für einen
Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Beendigung dieses Vertrags fort.
15. Datenschutz
15.1. Die Parteien erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten
ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen der
Datenschutzgesetze, insbesonde in Übereinstimmung mit
der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Im Speziellen richten sich die
datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten nach den nachfolgenden
Bestimmungen:
15.2. Auftragsverarbeitung(svereinbarung)
Der
Veranstalter beauftragt TIME2WIN die
von ihm vorgegebenen und für eine Teilnahme an seiner Veranstaltung notwendigen
personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung von den Teilnehmern zu erheben
und ausschließlich zu den beauftragten Zwecken (Anmeldeabwicklung,
Zeiterfassung, Starter- und Ergebnisliste) zu verarbeiten.
TIME2WIN darf personenbezogene Daten der Teilnehmer oder
andere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zu den
beauftragten Zwecken (zB Zahlungsabwicklung) oder auf
im Vorfeld dokumentierte Weisung des Veranstalters weitergeben. Dies gilt
nicht, wenn diese Weitergabe per Gesetz gefordert werden kann. TIME2WIN verpflichtet sich,
personenbezogene Daten nur an diejenigen innerhalb ihrer eigenen Organisation
weiterzugeben, die Zugang zu diesen Daten benötigen, um ihre Arbeitsaufgaben zu
auszuführen.
TIME2WIN stellt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nach
deren Anmeldung dem Veranstalter über ein eigenes – jederzeit einsehbares und
kostenloses – Veranstaltungsportal zur Verfügung und veröffentlicht die
Starterliste sowie im Folgenden die Ergebnisliste jeweils im Auftrag des
Veranstalters auf der Webseite von TIME2WIN.
Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt nach entsprechendem Auftrag
durch den Veranstalter und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen.
Der
Veranstalter ist demnach alleiniger datenschutzrechtlicher Verantwortlicher betreffend
die personenbezogenen Daten seiner Veranstaltungsteilnehmer und wird daher auch
die datenschutzrechtlichen Betroffenrechte der
Interessenten wahrnehmen, jedenfalls aber TIME2WIN
bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen analog des Punktes
11 schad- und klaglos halten. TIME2WIN jedenfalls ergreift
die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Veranstalter die
Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DS-GVO innerhalb der
gesetzlichen Fristen erfüllen kann und überlässt dem Veranstalter alle dafür
notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an TIME2WIN gerichtet, hat diese den
Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten und dies dem
Antragsteller mitzuteilen. Ebenso unterstützt TIME2WIN den Veranstalter bei der Einhaltung der in den Art 32 bis
36 DS-GVO genannten Pflichten.
15.3. Data Breach
Im Falle einer Meldepflicht von Verletzungen des
Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und/oder die
betroffenen Personen wird diese Meldung ebenfalls vom Veranstalter vorgenommen,
es sei denn der Data Breach wurde von TIME2WIN verursacht. Die jeweils
potenziell meldepflichtige Vertragspartei ist auch verpflichtet, zuvor das
Vorliegen der Meldepflicht zu prüfen. Die Vertragsparteien unterstützen sich
wechselseitig bei der Wahrnehmung obiger Meldungen an die Aufsichtsbehörde
und/oder betroffenen Personen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden
Informationen.
15.4. Datenschutz-Folgeabschätzung
Eine
allenfalls notwendige Datenschutz-Folgeabschätzung wird vom Veranstalter
vorgenommen. Diese hat sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen
zur Datensicherheit einschließlich der in Art 35 Absatz 7 DS-GVO genannten
Inhalte zu umfassen. TIME2WIN
unterstützt den Veranstalter bei jeglicher Datenschutz-Folgeabschätzung oder
aufsichtsrechtlicher Konsultation, der sich der Veranstalter gesetzlich in
Bezug auf die Datenverarbeitungstätigkeiten und die personenbezogenen Daten
unterziehen muss. Die Prüfung der Notwendigkeit einer
Datenschutz-Folgeabschätzung obliegt ebenfalls dem Veranstalter.
15.5. Technische und Organisatorische Maßnahmen
Zur
Durchführung der Aufgaben bedienen sich die Vertragsparteien der jeweils
eigenen Infrastruktur. TIME2WIN
erklärt rechtsverbindlich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DS-GVO ergriffen zu haben. Insgesamt
handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der
Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen
Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der
Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der
Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke
sowie das Risiko der Verarbeitung zu berücksichtigen. Die technischen und
organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der
Weiterentwicklung. Insoweit ist es der INSTITUTION gestattet, alternative
adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der
festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind
zu dokumentieren.
Die
Vertragsparteien kommen überein, den behördlichen Entscheidungen im Hinblick
auf Sicherheitsmaßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu folgen
und sich weiters wechselseitig unverzüglich zu informieren, wenn ein unbefugter
Zugriff zu personenbezogenen Daten entdeckt oder vermutet wird.
15.6. Ort der Datenverarbeitung
Alle
Datenverarbeitungstätigkeiten werden grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des
EWR durchgeführt.
15.7. Informationspflichten
Jede
Partei kommt ihren datenschutzrechtlichen Informationspflichten selbst nach. TIME2WIN ist seinen
Informationspflichten durch die jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung auf
ihrem Webauftritt nachgekommen. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe der Buchung,
diese abgerufen und gelesen zu haben. TIME2WIN
wird die vom Kunden bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name des Ansprechpartners, Anschrift, sonstige Kontaktinformationen,
Bankverbindung) nur zu
den in der jeweiligen Datenschutzerklärung angeführten Zwecken speichern und
elektronisch verarbeiten.
16. Schlussbestimmungen
16.1. TIME2WIN kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung
des Veranstalters übertragen. Der Veranstalter darf die Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag oder einem anderen Rechtsverhältnis mit TIME2WIN nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TIME2WIN abtreten, untervergeben oder
übertragen.
16.2. Jegliche
Mitteilung oder andere Kommunikation von TIME2WIN
an den Kunden, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen zulässig oder erforderlich
ist, hat schriftlich und durch persönliche Zustellung, per E-Mail zu erfolgen.
16.3. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind
vorranging durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen
Bestimmungen wirtschaftlich am nähesten kommen.
Dasselbe gilt im Falle von Lücken oder nicht geregelten Angelegenheiten.
16.4. Diese
Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem Hauptvertrag die gesamte
Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegegenstand
dieses Vertrags dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen
Erklärungen, Verhandlungen, Ansprachen und Vereinbarungen, gleich ob mündlich
oder schriftlich.
16.5. Erfüllungsort
ist der Geschäftssitz von TIME2WIN.
16.6. Die
Auslegung, Deutung und Durchsetzung dieser Geschäftsbedingungen und aller
Verträge, die zwischen TIME2WIN und dem Kunden geschlossen werden, erfolgt in jeder Hinsicht in
Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss
seiner Kollisionsnormen und Regeln oder Prinzipien, die die Anwendbarkeit des
Rechts eines anderen Staats begründen könnten.
16.7. Für den Fall, dass ein Vertragsteil ein ordentliches Gericht anruft, gilt 4840
Vöcklabruck für allfällige Streitigkeiten aus dem Hauptvertrag oder der
gegenständlichen AGB als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die
sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
17. Anhang: Widerrufserklärung für Verbraucher
Anhang:
WIDERRUFSBELEHRUNG KONSUMENTEN
Nur für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist.
Wenn in diesem Punkt von Widerruf die Rede ist, so
ist darunter der Rücktritt nach FAGG zu verstehen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe
von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines
Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Buchung bestellt aber
getrennt geliefert oder in mehreren Buchungen bestellt und gemeinsam geliefert
werden, ab dem Tag, ab dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht
der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wünscht der Kunde, dass mit der Nutzung der Lizenz bzw Ausführung der oben beschriebenen Dienstleistungen
schon während der Rücktrittsfrist
begonnen wird (Beilage./3), verliert er sein Rücktrittsrecht
mit vollständiger Vertragserfüllung durch TIME2WIN.
Wünscht der Kunde weiters, dass mit der Nutzung der Lizenz bzw
den beschriebenen Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen wird und tritt er in Folge
dennoch vom Vertrag zurück, so hat er TIME2WIN
einen der bereits erbrachten Leistung bis zum Rücktritt entsprechenden Teil
(des Gesamtbetrages) des Entgelts zu bezahlen.
Der Kunde nimmt überdies zur Kenntnis und stimmt
ausdrücklich zu, dass mit der erstmaligen Nutzung der Module auf dem für ihn
eingerichteten Webauftritt (siehe 11.) die Leistungsausführung von TIME2WIN vor Ablauf der Rücktrittsfrist gem. § 11 FAGG erfolgt und damit der
Verlust des Rücktrittsrechts gem. § 18
FAGG verbunden ist.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TIME2WIN GmbH, Unterhaidach 9, 4693
Desselbrunn, info@time2win.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag
widerrufen,
i.
haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
allfälliger Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem,
welches der frühere Zeitpunkt ist,
ii.
haben Sie die
Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung
der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen,
wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften
und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen
ist.
Das Widerrufsrecht besteht
nicht bei Lieferung von
i.
Waren, die
nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
ii.
Waren, die
nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden,
iii.
Ton- oder
Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung
geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
iv.
Zeitungen,
Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die
Lieferung solcher Publikationen,
v.
die Lieferung
von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten,
wenn wir – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen
Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der
Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder
Bestätigung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Lieferung
begonnen haben;
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die
TIME2WIN
GmbH
Unterhaidach 9, 4693 Desselbrunn
Mail: info@time2win.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir
(*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der
Verbraucher(s)
Unterschrift des/der
Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Überarbeitet Donnerstag, 9. November 2023 (#20)
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